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Rapperin entgeht härterer Strafe: BGH bestätigt Urteil gegen Schwesta Ewa

Die Haftstrafe gegen Schwesta Ewa ist nach einer Entscheidung des BGH rechtskräftig: Die Rapperin muss womöglich noch einmal für einige Monate ins Gefängnis. Die Anklage scheitert jedoch in letzter Instanz damit, sie auch wegen Zuhälterei und Menschenhandel zu belangen.

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